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Belmont beantragt Genehmigung für eine geänderte Aktienzusammenlegung im Verhältnis acht (8) zu eins (1)

Veröffentlicht:

Dienstag, 28.05.2019
von PM-Ersteller

Belmont beantragt Genehmigung für eine geänderte Aktienzusammenlegung im Verhältnis acht (8) zu eins (1)

Vancouver, B.C. Kanada, 27. Mai 2019; Belmont Resources Inc. (Belmont oder das Unternehmen) (TSX-V: BEA; FWB: L3L1; DTC-berechtigt – CUSIP 080499403).

Aktienzusammenlegung

Belmont Resources Inc. (TSX-V: BEA) (das Unternehmen) gibt bekannt, dass das Unternehmen aufgrund der aktuellen Marktlage und nach eingehender Beratung unmittelbar davorsteht, Dokumente im Hinblick auf eine geänderte Zusammenlegung der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien des Unternehmens bei der TSX Venture Exchange einzureichen und eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Die beabsichtigte Zusammenlegung soll im folgenden Verhältnis erfolgen: eine (1) Stammaktie nach der Zusammenlegung gegen jeweils acht (8) Stammaktien vor der Zusammenlegung. Das Unternehmen wird nicht mit der zuvor angekündigten Aktienzusammenlegung im Verhältnis von einer (1) Stammaktie nach der Zusammenlegung zu drei (3) Stammaktien vor der Zusammenlegung fortfahren.

Das Board of Directors ist davon überzeugt, dass die geplante Aktienzusammenlegung notwendig ist, um neue Beteiligungsinvestitionen am Unternehmen zu ermöglichen mit dem Ziel, die weitere Geschäftstätigkeit zu finanzieren, ein erweitertes Explorationsprogramm im Projekt Pathfinder-Greenwood durchzuführen und neue Geschäftschancen zu prüfen, die sich dem Unternehmen bieten.

Durch diese Zusammenlegung reduzieren sich die ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien des Unternehmens von 92.229.906 auf 11.528.738 Aktien, sofern keine sonstigen Änderungen am Aktienkapital eintreten. Die im Umlauf befindlichen Optionen und Warrants des Unternehmens werden im selben Verhältnis (1 neue(r) gegen 8 alte) angepasst wie die Stammaktien, wobei die Ausübungspreise entsprechend angepasst werden. Es werden keine Bruchteile von Stammaktien ausgegeben, und anstelle von Bruchteilen von Stammaktien nach der Zusammenlegung werden keine Barzahlungen geleistet. Die Zahl von Stammaktien, die ein Aktionär nach der Zusammenlegung erhält, wird auf die nächste ganze Stammaktie gerundet. Die Aktionäre erhalten ein Übermittlungsschreiben (Letter of Transmittal), das sie darüber informiert, dass: (i) die Zusammenlegung erfolgt ist; und (ii) die Aktionäre ihre bestehenden Aktienzertifikate (welche die Stammaktien vor der Zusammenlegung verbriefen) zurückgeben und gegen Ersatz-Aktienzertifikate (welche die Stammaktien nach der Zusammenlegung verbriefen) eintauschen sollten. Bis zur Rückgabe gilt für jedes bestehende Aktienzertifikat, dass es für sämtliche Zwecke die Zahl der Stammaktien verbrieft, auf die der Inhaber infolge der Zusammenlegung Anspruch hat. Durch die Satzung des Unternehmens ist das Board of Directors befugt, gewisse Änderungen der Kapitalstruktur des Unternehmens, unter anderem eine Aktienzusammenlegung, zu genehmigen. Somit ist keine Genehmigung der Aktionäre erforderlich. Die Aktienzusammenlegung unterliegt der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange. Das Unternehmen hat nicht die Absicht, im Zusammenhang mit der geplanten Aktienzusammenlegung umzufirmieren oder sein derzeitiges Handelssymbol zu ändern. Das Inkrafttreten der Aktienzusammenlegung wird in einer späteren Pressemitteilung gemeldet. Ungeachtet des Vorstehenden kann das Board of Directors nach eigenem Ermessen entscheiden, die Aktienzusammenlegung nicht durchzuführen.

Über Belmont Resources Inc.

Belmont ist ein aufstrebendes Ressourcenunternehmen, das sich mit dem Erwerb, der Exploration und der Erschließung von Mineralkonzessionsgebieten in Kanada und Nevada (USA) beschäftigt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.BelmontResources.com.
–Facebook www.facebook.com/Nevadalithium/
–Twitter twitter.com/Belmont_Res

i. Am 28. März 2019 unterzeichnete Belmont eine Vereinbarung über den Erwerb sämtlicher Anteile (100 %) an Mineralclaims mit 253,34 Hektar Grundfläche (mittlerweile auf 295,56 Hektar erweitert), die Teil des ehemaligen Konzessionsgebiets Pathfinder im Goldgebiet Republic-Green ist, in dem in der Vergangenheit Bergbau betrieben wurde. Der Kupfer- und Goldbergbau in dieser Region geht auf die Jahrhundertwende zurück. Das Konzessionsgebiet ist derzeit an drei Seiten von Claims im Besitz von KG Exploration (Canada) Inc., einer hundertprozentigen Tochter von Kinross Gold Corporation, umgeben.

ii. Belmont ist im Besitz des Lithiumprojekts Kibby Basin, das sich über 2.056 Hektar (5.080 Acres) in Esmeralda County (Nevada, USA) erstreckt. Das Konzessionsgebiet Kibby Basin befindet sich 65 Kilometer nördlich des Clayton Valley (Nevada), das Standort des einzigen Lithiumproduzenten in den USA ist. MGX Minerals Inc. (CSE: XMG) besitzt eine Beteiligung von 25 Prozent am Projekt Kibby Basin.

iii. Gemeinsam mit International Montoro Resources Inc. (Verhältnis 50/50) besitzt Belmont im Uranium City District im Norden der kanadischen Provinz Saskatchewan eine wichtige Urankonzessionen (Crackingstone – 982 Hektar) und prüft nun die Möglichkeit, diese in Form eines Joint Ventures zu bearbeiten.

FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS:
James H. Place
James H. Place
CEO/President

Diese Pressemeldung kann zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, die möglicherweise auch diverse Risiken und Unsicherheiten in sich bergen. Sie basieren auf Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung im Hinblick auf zukünftige Ereignisse oder Ergebnisse und könnten sich aufgrund von Explorationsergebnissen oder anderen Risikofaktoren, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, als falsch erweisen. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung zählen auch Aussagen zu einer möglichen Kapitalbeschaffung und der Exploration in unseren Konzessionsgebieten. Die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse könnten sich erheblich von den zukunftsgerichteten Aussagen und Erwartungen des Unternehmens unterscheiden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten zählen unter anderem: dass wir möglichweise nicht in der Lage sein werden, die notwendigen behördlichen Genehmigungen einzuholen; dass wir möglicherweise die notwendigen Mittel nicht aufbringen können; dass die Abschlusskonditionen der Transaktion nicht erfüllt werden können; dass es uns nicht möglich ist, 2019 ein Explorationsprogramm zu organisieren oder durchzuführen; sowie andere Risiken, die sich für ein Mineralexplorations- und -erschließungsunternehmen ergeben könnten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten zum Zeitpunkt dieser Pressemeldung und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen bzw. die Gründe für die Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird von den geltenden Gesetzen gefordert.

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