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Seminare für die Personalräte der Berufsgenossenschaften – zum BPersVG und zur praktischen Personalratsarbeit.

Veröffentlicht:

Sonntag, 07.01.2024
von Red. LG

Die Personalräte der Berufsgenossenschaften müssen bei ihrer Tätigkeit nicht nur die Regelungen des BPersVG beachten, sondern auch zahlreiche Besonderheiten der Struktur der Berufsgenossenschaften. Die Untergliederung in Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen, die zahlreichen Außen- und Nebendienststellen, häufige Verselbstständigungsbeschlüsse nach § 6 Abs.3 BPersVG u.a. … führen arbeitgeberseitig zu differenzierten Zuständigkeiten und auf der Personalratsseite zu einem spezifischen Nebeneinder von Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat (ggf. mehreren), Hauspersonalrat und zahlreichen weiteren örtlichen Personalräten bei den Bezirksverwaltungen, aber auch bei den durch Verselbstständigungsbeschluß gebildeten Unterdienststellen der Hauptverwaltung.

Bei den von der Praktiker-Seminare GbR durchgeführten Grundlagen-Seminaren für die Personalräte der Berufsgenossenschaften wird den dortigen Besonderheiten praxisbezogen rechnung getragen.

Des Weiteren wird natürlich das generelle Wissen vermittelt (auf Basis des BPersVG), das für die praktische Personalratsarbeit erforderlich ist. Siehe dazu:

http://www.praktiker-seminare.com

Die Grundlagen-Seminare werden nur als Inhouse-Seminare durchgeführt und dauern 3 Tage / auf Wunsch 4 Tage.

Im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten wird auch auf das „allgemeine Arbeitsrecht“ (also nicht nur auf das BPersVG) eingegangen, u.a. auf Bestimmungen des BGB, des KSchG, des ArbSchG u.a. …

Der Dozent kommt in die Dienststelle des Auftraggebers. Bundesweit. Es ist aber auch die Durchführung als Online-Seminar (Skype oder Zoom) möglich.

Spätere Vertiefungs-Seminare sind möglich. Siehe dazu:

http://www.praktiker-seminare.com/46390/home.html

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