Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hat das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) eine Ad-hoc-Analyse zur Situation und den Auswirkungen entsenderechtlicher Vorschriften in ausgewählten Grenzregionen durchgeführt. Dabei wurden Expertinnen und Experten, kleine und mittelständische Unternehmen auf der deutschen Seite zu Entsendungen nach Frankreich, Österreich und in die Niederlande befragt.

Ergänzt wurde das Projekt durch eine Initiative des niederländischen Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, in dessen Auftrag das IfM eine Analyse der Situation niederländischer Unternehmen bei Entsendungen nach Deutschland vorgenommen hat.

Die deutschen entsenderechtlichen Vorgaben wurden von den niederländischen Akteuren positiv beurteilt – genau wie umgekehrt. Der in Deutschland zugrundeliegende risikobasierte Ansatz, nach dem nur solche Branchen ihre Entsendungen zu registrieren haben, in denen das Risiko von Verstößen gegen Mindestlöhne und Mindestarbeitsnormen besteht, stellt aus Sicht vieler Befragter eine gute Balance zwischen den berechtigten Arbeitnehmerinteressen und notwendigen Registrierungsanforderungen her.

Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold: „In Europa grenzüberschreitend zu arbeiten muss genauso einfach werden wie im Nachbarlandkreis. Klare entsenderechtliche Vorgaben sind eine Grundvoraussetzung für einen guten Arbeitnehmerschutz und faire Wettbewerbsbedingungen. Die entsenderechtliche Meldung hat in vielen Mitgliedstaaten einen Digitalisierungsschub erhalten, hier wollen wir weitergehen. Wir brauchen unbürokratische und nach Möglichkeit europaweit einheitliche entsenderechtliche Vorgaben. Denn transparente und unbürokratische Vorgaben lassen sich von Unternehmen besser einhalten und von den Behörden besser kontrollieren und stärken so auch den Arbeitnehmerschutz. Daher sind die Arbeiten der Europäischen Kommission an einem einheitlichen europäischen digitalen Registrierungsportal für Entsendungen so wichtig. Aber auch bilaterale Kooperationen mit unseren unmittelbaren europäischen Nachbarn sind hier sehr wichtig. Gerade mit den Niederlanden tauschen wir uns intensiv aus, um Hürden für die Grenzregion abzubauen – denn es sind insbesondere die Grenzregionen, in denen der europäische Binnenmarkt jeden Tag gelebt wird.“

Niederländische Ministerin für Wirtschaft und Klima Micky Adriaansens: „Wir können die Wirkung für den europäischen Markt immer noch verbessern. Vor allem, wenn es darum geht, den Regulierungsdruck für Unternehmer zu verringern und auch bei der Beseitigung von Hindernissen, die es Unternehmer erschweren, grenzüberschreitend Geschäfte zu machen. Diese gemeinsame Studie zeigt, dass wir das Wachstum von KMU im Bereich eindeutiger europäischer Entsendungsregeln, z.B. eines gemeinsamen Meldeformulars, verbessern können. Ich arbeite gerne mit Deutschland zusammen, um dieses in Brüssel zu verwirklichen.“

Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Studie wurde insbesondere die mangelnde europäische Harmonisierung bei den entsenderechtlichen und den entsprechenden Registrierungsanforderungen kritisiert, was den Unternehmen ein Tätigwerden im europäischen Markt erheblich erschwert.

Bei der Durchführung der Studie wurde deutlich, dass von den Befragten die entsenderechtlichen Vorschriften mit Blick auf die Wahrung der Arbeitnehmerrechte grundsätzlich befürwortet werden. Allerdings sei die Verschiedenheit der entsenderechtlichen Registrierungsvorgaben durch die Mitgliedstaaten eine große Herausforderung gerade für KMU. Die fehlende europäische Harmonisierung wurde entsprechend kritisiert.

Mit der Studie wollen wir die aktuellen Arbeiten der europäischen Kommission an der Erarbeitung einer europaweit einheitlichen Registrierungsplattform für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, der sog. eDeclaration, politisch flankieren.