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Mittelständische Unternehmen erhalten zusätzliche Energiekostenhilfen

Veröffentlicht:

Mittwoch, 29.03.2023
von Legite GmbH

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche finanzielle Unterstützung, wenn die Energiekrise sie besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern bis zu 1 Milliarde Euro aus dem Konjunkturstabilisierungsfonds zur Verfügung. Die Beantragung und Bearbeitung der Hilfen für schwierige Situationen erfolgt über die Bewilligungsstellen der Länder. Sieben Bundesländer haben bereits Hilfen beantragt, die anderen werden in den nächsten Wochen beginnen.

Ziel der Härtefallhilfe ist es, die im Einzelfall stark gestiegenen Energiemehrkosten, die trotz der bereits ergriffenen umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen des Bundes bestehen, zusätzlich abzufedern. Das Programm gilt sowohl für leitungsgebundene als auch für nicht leitungsgebundene Energieträger. Die Details des Programms werden von den Bundesländern festgelegt, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und zu unterstützen.

Für die Durchführung des Soforthilfeprogramms haben sich Bund und Länder auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt, die die Durchführung des Programms, die Verteilung der Mittel auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel sowie die Prüfung und Kontrolle der Leistungsfähigkeit des Soforthilfeprogramms regelt.

Die Bundesmittel für die Soforthilfe werden über den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bereitgestellt, der bereits 400 Millionen Euro für diesen Zweck bewilligt hat. Bei der Zuteilung weiterer Mittel wird der Haushaltsausschuss auch die zusätzliche finanzielle Beteiligung aller Bundesländer mit eigenen Landesmitteln berücksichtigen wollen. Die tatsächliche Auszahlung an die Betroffenen erfolgt ausschließlich über die Bundesländer und die zuständigen Landesförderstellen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Es ist durch konsequentes politisches Handeln gelungen die Lage auf den Energiemärkten wieder zu stabilisieren. Auch die Preise sind zuletzt wieder gesunken. Dennoch gibt es gerade kleine und mittlere Unternehmen, die unter den Auswirkungen der Energiekrise weiter leiden und denen wir weiter unter die Arme greifen müssen. Daher ist es richtig und wichtig, dass die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern jetzt steht und die Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen damit startklar sind.“

Hubert Aiwanger, Bayerischer Wirtschaftsminister und Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz: „Es war richtig und wichtig, dass die Hilfen bestimmte Energieträger nicht ausschließen. Hier war der Druck der Länder entscheidend. Es ist zu hoffen, dass sich die Energiepreise weiter normalisieren und nicht mehr viele Betriebe auf diese Hilfen angewiesen sind. In Zukunft müssen ähnliche Programme aber deutlich schneller in die Umsetzung kommen.“